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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83   

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BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83 (https://dejure.org/1983,2036)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1983 - 1 B 68.83 (https://dejure.org/1983,2036)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1983 - 1 B 68.83 (https://dejure.org/1983,2036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländerbehörde - Verurteilungen wegen Gewalttaten - Ausweisungsermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß von dem Ermessen auf Grand einer Abwägung der für und gegen die Ausweisung sprechenden Umstände Gebrauch zu machen ist und daß diese Abwägung an dem Zweck der Ermessensermächtigung ausgerichtet werden muß, künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzubeugen (BVerwGE 60, 75).

    Nach dem Beschwerdevorbringen soll sich das Berufungsgericht die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - (BVerwGE 60, 75) und im Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45) aufgestellten Rechtssätze zu eigen gemacht, sie aber auf den vorliegenden Sachverhalt unrichtig angewendet haben.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt in diesem Zusammenhang die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 8; vom 30. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 173.81 -).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß mit der Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO dargetan werden, mit welchem Rechtssatz das Berufungsgericht von einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz abgewichen sein soll (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Nach dem Beschwerdevorbringen soll sich das Berufungsgericht die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - (BVerwGE 60, 75) und im Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45) aufgestellten Rechtssätze zu eigen gemacht, sie aber auf den vorliegenden Sachverhalt unrichtig angewendet haben.
  • BVerwG, 30.12.1981 - 1 B 173.81

    Ausländer - Ausweisung - Strafakte - Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 8; vom 30. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 173.81 -).
  • BVerwG, 03.07.1980 - 1 B 770.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Regelmäßig erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (Beschluß vom 3. Juli 1980 - BVerwG 1 B 770.80 -).
  • BVerwG, 22.12.1982 - 1 B 136.82

    Darlegung der Abweichungsrüge - Ausweisung eines Ausländers nach Verurteilungen

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Ein rechtlicher Auffassungsunterscht zwischen dem Berufungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht, der gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Zulassung der Revision ermöglichte, ist mit diesem Vorbringen nicht bezeichnet (Beschluß vom 22. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 136.82 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 01.12.1981 - 1 B 156.81
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Zu einer weitergehenden Erörterung, ob und inwieweit Interessen Dritter im Rahmen des Ausweisungsermessens Berücksichtigung finden können, bietet die vorliegende Sache keinen Anlaß (vgl. dazu Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 156.81 - vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 1 CB 38.82 - InfAuslR 1983, 66).
  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90

    Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Beschluß vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -).
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